AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen energetische Begleitung und Lösung eingelagerten Emotionen Einzelunternehmen J. v. B ENERGETISCHE WEGGEFÄHRTIN
1. Allgemeines
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte mit dem Einzelunternehmen J. v. B ENERGETISCHE WEGGEFÄHRTIN, vertreten durch Janine von Berüff. Das Einzelunternehmen J. v. B ENERGETISCHE WEGGEFÄHRTIN führt eine energetische Begleitung und Beratung, sowie Lösung eingelagerter Emotionen und Legung von Tarotkarten gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch. Mit der Beauftragung gelten diese Bedingungen vom Auftraggeber (im Folgenden auch Klienten) als angenommen. Weitere Vereinbarungen sind für das Einzelunternehmen J. v. B ENERGETISCHE WEGGEFÄHRTIN nur verbindlich, wenn diese von ihr schriftlich bestätigt werden.
Die von dem Einzelunternehmen J. v. B ENERGETISCHE WEGGEFÄHRTIN abgeschlossene Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolgs. Insbesondere schuldet das Einzelunternehmen J. v. B ENERGETISCHE WEGGEFÄHRTIN nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Ihre Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten die unternehmerische Entscheidung des Auftraggebers vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen. Das Einzelunternehmen J. v. B ENERGETISCHE WEGGEFÄHRTIN ist berechtigt, Hilfskräfte, sachverständliche Dritte und andere Erfüllungsgehilfen zur Durchführung eines Beratungsvertrages heranzuziehen. Beratungsleistungen in Rechts- und Steuerfragen werden von ihr auf Grund der geltenden Bestimmungen weder zugesagt noch erbracht. Diese Leistungen sind von der Klientin/dem Klienten selbst bereitzustellen.
Das Einzelunternehmen J. v. B ENERGETISCHE WEGGEFÄHRTIN erbringt die Beratungsleistungen auf der Grundlage der ihm von der Auftraggeberin/vom Auftraggeber oder seinen Beauftragten zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Diese werden von dem Einzelunternehmen J. v. B ENERGETISCHE WEGGEFÄHRTIN auf Plausibilität überprüft. Die Gewährung für ihre sachliche Richtigkeit und ihre Vollständigkeit liegt bei der Auftraggeberin/dem Auftraggeber.
2. Angebote/Honorare
Die Angebote sind freibleibend. Änderungen vorbehalten. Alle Honorare verstehen sich in Euro.
Für eine Begleitung - und Beratungsleistungen werden, die in der energetischen Begleitung- bzw. Beratungsvereinbarung festgelegten Honorare berechnet. Nebenkosten wie Telefongebühren, Reise- und Übernachtungskosten usw. werden dem Klienten bzw. Auftraggeber gesondert in angemessenem Rahmen berechnet, sofern dies im Auftrag gegeben wurde.
Die Termine für Telefon/Skype/Zoom-Coaching werden zwischen dem Einzelunternehmen J. v. B ENERGETISCHE WEGGEFÄHRTIN und Klienten nach beiderseitiger Verfügbarkeit vereinbart. Solange keine Kostenzusage von anderer Stelle vorliegt, gilt der/die Auftraggeber/Auftraggeberin als Schuldner des Begleitungs- bzw. Beratungs-Honorars.
Das Honorar ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Rechnungsstellung und ohne Abzug fällig und zu begleichen. Die Zurückbehaltung des Honorars und die Aufrechnung sind nur zulässig, wenn die Ansprüche der Auftraggeberin/des Auftraggebers des Einzelunternehmens J. v. B ENERGETISCHE WEGGEFÄHRTIN anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
3. Absage eines Termins
Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Dies gilt auch für das kostenlose Kennenlerngespräch. Zeit und Ort des Begleitens werden von beiden Partnern einvernehmlich vereinbart. Die Klientin/der Klient verpflichtet sich zu allen Sitzungen pünktlich zu erscheinen.
Eine kostenfreie Absage der Terminverschiebung der Sitzungen ist bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin möglich. Danach wird das Honorar zu 50% in Rechnung gestellt. Bei Nichterscheinen wird das volle Honorar als Ausfallhonorar fällig
Dies gilt auch für das kostenlose Kennenlerngespräch. Mit der Vereinbarung eines Termins zum Kennenlerngespräch akzeptiert die Klientin/der Klient diese Regelung.
4. Höhere Gewalt und sonstige Leistungshindernisse
Das Einzelunternehmen J. v. B ENERGETISCHE WEGGEFÄHRTIN ist berechtigt, bei höherer Gewalt die vereinbarten Termine zu verschieben, hierunter fallen auch Leistungshindernisse, die Aufgrund von Krankheit, Unfall oder ähnlichem entstanden sind. In diesem Falle wird das Einzelunternehmen J. v. B ENERGETISCHE WEGGEFÄHRTIN die Klientin/dem Klienten schnellstmöglich verständigen und einen Ersatztermin anbieten. Falls die Klientin/der Klient unter der hinterlassenen Daten (Rufnummer, E-Mail Adresse etc.) nicht zu erreichen war und auch in jedem anderen Fall besteht kein Anspruch auf Übernahme der Anfahrts- oder sonstiger Kosten.
5. Copyright
Alle an die Klientin/den Klienten ausgehändigten Unterlagen sind, soweit nichts anderes vereinbart wurde, in der vereinbarten Vergütung enthalten. Die Unterlagen sind zum persönlichen Gebrauch der Klientin/des Klienten bestimmt. Das Urheberrecht an dem energetischen Begleitungskonzepten und Unterlagen gehört allein dem Einzelunternehmen J. v. B ENERGETISCHE WEGGEFÄHRTIN.
Der Klientin/dem Klienten ist es nicht gestattet, die Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung des Einzelunternehmens J. v. B ENERGETISCHE WEGGEFÄHRTIN ganz oder auszugsweise zu reproduzieren und/oder Dritten zugänglich zu machen. Eine Veröffentlichung, auch auszugsweise, ist untersagt.
6. Versicherungsschutz
Jede Klientin/jeder Klient trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Sitzungen und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf. Eine energetische Begleitung ist keine Psychotherapie und kann diese nicht ersetzen. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.
Veranstalter von Team-Sitzungen, Seminaren, Workshops usw. ist immer der Auftraggeber. Die Teilnehmer haben deshalb keinen Versicherungsschutz durch das Einzelunternehmen J. v. B ENERGETISCHE WEGGEFÄHRTIN.
7. Haftung
Die Informationen und Ratschläge in den Sitzungen sowie in allen Dokumentationen sind durch das Einzelunternehmen J. v. B ENERGETISCHE WEGGEFÄHRTIN sorgfältig erwogen und geprüft. Bei der Tätigkeit von dem Einzelunternehmen J. v. B ENERGETISCHE WEGGEFÄHRTIN handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit. Ein Erfolg ist daher nicht geschuldet. Eine Haftung wird ausgeschlossen. Der Versand bzw. die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgt auf Gefahr der Klientin/des Klienten.
8. Vertraulichkeit
Das Einzelunternehmen J. v. B ENERGETISCHE WEGGEFÄHRTIN verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten der Klientin/des Klienten auch nach der Beendigung des Vertrages Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren. Darüber hinaus verpflichtet sich das Einzelunternehmen J. v. B ENERGETISCHE WEGGEFÄHRTIN die zum Zwecke der Beratertätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu bewahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.
9. Mitwirkungspflicht der Auftraggeberin/des Auftraggebers
Die energetische Begleitung erfolgt auf Grundlage der zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gespräche. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Das Einzelunternehmen J. v. B ENERGETISCHE WEGGEFÄHRTIN möchte in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam machen, dass diese energetische Begleitung ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist und bestimmte Erfolge nicht garantiert werden können. Das Einzelunternehmen J. v. B ENERGETISCHE WEGGEFÄHRTIN steht der Klientin/dem Klienten als Prozessbegleiterin und als Unterstützung bei Entscheidungen und Veränderungen zur Seite – die eigentliche Veränderungsarbeit wird von der Klientin/dem Klienten geleistet. Die Klientin/der Klient sollte daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und seiner Situation auseinanderzusetzen.
10. Abgrenzung zur Psychotherapie
Eine energetische Begleitung ist keine Therapie und ersetzt diese auch nicht. Eine energetische Begleitung basiert auf einer Begleitung-Klienten-Beziehung, die durch ein partnerschaftliches Miteinander gekennzeichnet ist. Die Rolle der energetischen Weggefährtin ist klar von Therapeuten und Ärzten abgrenzt. Psychotherapie ist problem- und symptomorientiert. Eine energetische Begleitung beschäftigt sich mit energetischen inneren Blockaden und eingelagerten Emotionen und ist bemüht, aus Situationen aus der Vergangenheit zu lernen, ohne in der Vergangenheit zu verweilen. Eine energetische Begleitung ist lösungsorientiert und auf die Gegenwart, Zukunft und Aktivität ausgerichtet. Psychotherapie ist die gezielte Behandlung einer psychischen Krankheit. Eine energetische Begleitung dient dem "gesunden" Menschen, welcher handlungsfähig und zur Selbstreflektion fähig ist. Das Ergebnis einer energetischen Begleitung stellt nicht die Linderung psychischer Beschwerden dar, sondern die individuelle Weiterentwicklung der Klientin/des Klienten, womit eine Steigerung seiner allgemeinen Lebensqualität einhergeht.
11. Sektenerklärung
Hiermit erklärt das Einzelunternehmen J. v. B ENERGETISCHE WEGGEFÄHRTIN, dass es nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard (Gründer der Scientology-Organisation) arbeitet oder gearbeitet hat, dass es nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard geschult wurde und keine Kurse und/oder Seminare bei der Scientology-Organisation besucht oder besucht hat, in denen nach der Technologie von L. Ron Hubbard gearbeitet wird und dass sämtliche Begleitungen und Beratungen nicht nach dieser Technologie durchgeführt werden. Zudem lehnt das Einzelunternehmen J. v. B ENERGETISCHE WEGGEFÄHRTIN sektiererische Praktiken jedweder Art ab und distanziert sich ausdrücklich von Sekten und ähnlichen Organisationen.
12. Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit der Klientin/dem Klienten einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg der unwirksamen möglichst nahekommt.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist München. Gerichtsstand ist das zuständige Amtsgericht München. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.